Talentstützpunkte

Allgemeine Aufgaben/ Definition

  • Talentstützpunkte (TSP) sind vom LSB anerkannte Vereine, die die Voraussetzungen erfüllen, um talentierte Kinder und Jugendliche im Grundlagentraining auf eine weiterführende leistungssportliche Karriere in einer Sportart vorzubereiten
  • Der TSP wird vom LFV benannt und vom LSB bestätigt

Spezifische Aufgaben/Merkmale

  • Sicherung eines leistungssportorientierten Grundlagentrainings unter der Richtlinienkompetenz des LFV für leistungssportlich talentierte Kinder und Jugendliche im Territorium
  • Vorbereitung von Sportlerinnen und Sportlern auf ein weiterführendes Training im Landesstützpunkt (LSP), verbunden mit dem Besuch einer Eliteschule des Sports des Landes Sachsen-Anhalt
  • Durchführung eines weiterführenden Trainings im Aufbau- und Anschlussbereich ist Landesfachverbänden ohne LSP möglich
  • Vereinsbetreuung der Sportlerinnen und Sportler durch sportartspezifisch lizenzierte Trainerinnen und Trainer (mind. Trainer*in C-Lizenz Leistungssport oder Kinderleichtathletik)

Bedingungen/Voraussetzungen

  • Einhaltung der Richtlinienkompetenz sowie der Satzungen und Ordnungen des Landesfachverbandes
  • Sicherung von geeigneten Trainingsstätten im notwendigen zeitlichen Umfang (Anerkennung des LSTP durch Kommune erforderlich)

Anerkennungskriterien
Für Sportarten, die die Einschulungsvoraussetzungen für die EdS in Sachsen-Anhalt erfüllen:

  • Mindestens zwei Einschulung in den zurückliegenden vier Jahren an eine der Eliteschulen des Sports (EdS) in Sachsen-Anhalt
  • Befürwortung des LFV
  • Nachweis sportartspezifischer lizenzierter Trainerinnen und Trainer (mind. Trainer*in C-Lizenz Leistungssport oder Kinderleichtathletik)

Verfahren

  • Talentstützpunkte werden für die Dauer von vier Jahren nach den Kriterien der AVO des SportFG durch den LSB anerkannt
  • Bei Wegfall der Voraussetzungen kann eine Aberkennung erfolgen (nach Beantragung durch den LFV)
  • Anträge sind jeweils bis zum 30.09. des olympischen Jahres und dann nach vier Jahren durch die LFV zur Bestätigung einzureichen
  • Mit der Anerkennung erhält der Trägerverein eine Urkunde
  • Dem Verein kann über die Vereinspauschale eine Zuwendung gewährt werden