Lizenzwesen im Leichtathletik-Verband Sachsen-Anhalt

Im LVSA können Sie nach einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung die DOSB-Lizenz (ausgestellt als DLV-Lizenz) in der jeweiligen Stufe erwerben.
Weiterführende Informationen: Das vollständige Ausbildungs- und Lizenzsystem finden Sie auf unserer Website unter „UNSERE QUALIFIZIERUNGEN“.
Lizenzneuausstellung
Nach erfolgreicher Ausbildung erhalten Teilnehmende eine DOSB-/DLV-Lizenz im A4-Format. Die Lizenz hat eine Gültigkeit von maximal 4 Jahren (monatsweise Ausstellung).
Voraussetzungen für die Neuausstellung
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Erfolgreich absolvierte Ausbildung
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Erste-Hilfe-Lehrgang: Nachweis nicht älter als 2 Jahre
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Erweitertes Führungszeugnis: Nachweis über Einsichtnahme bei Vorlage nicht älter als 3 Monate
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Ehrenkodex: Unterschriebener Verhaltenskodex zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Sport
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Zusätzlich für 2. Lizenzstufe (Übungsleiter-B Sport in der Prävention): Nachweis über mindestens ein Praxisjahr als Übungsleiter*in / Trainer*in
Antragstellung
Reichen Sie den Antrag aus dem Downloadbereich per E-Mail ein:
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Trainer-C & Trainer-B: landestrainer@lvsa.de
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Sonstige Lizenzen: bildung@lvsa.de
Lizenzverlängerungen
Mit dem Erwerb einer Lizenz ist der Qualifizierungsprozess nicht abgeschlossen. Die notwendige zeitliche und inhaltliche Begrenzung der jeweiligen Ausbildungsgänge macht eine Fort- und Weiterbildung notwendig. Alle tätigen Trainer und Übungsleiter können anhand der jährlichen Bildungsprogramme des LVSA (oder anderer Leichtathletik-Verbände) ihre ganz persönlichen Fortbildunggsbedarfe auswählen, um die jeweiligen Kompetenzbereiche für die Tätigkeit im Sportverein qualitativ gut auszufüllen.
Voraussetzungen für die Verlängerung
Für eine erfolgreiche Verlängerung Ihrer Lizenz müssen folgende Nachweise vorliegen:
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Fortbildungsstunden (15 LE): Insgesamt sind mindestens 15 Lerneinheiten (d. h. in der Regel zwei Tage zusammenhängend oder zwei oder mehrere Tagesseminare) zur Lizenzverlängerung notwendig.
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Alle ausgewiesenen Lehrveranstaltungen der 2. Lizenzstufe können zur Lizenzverlängerung von Trainer-/Übungsleiterlizenzen der 1. und 2. Stufe angerechnet werden.
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Online-Veranstaltungen werden ebenfalls berücksichtigt.
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Für sportartspezifische Trainerlizenzen sind mindestens 50 Prozent der 15 LE als sportartspezifische bzw. lizenzspezifische Themennachweise zu erbringen.
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Erweitertes Führungszeugnis: Ein Nachweis über die Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis (gemäß § 30a BZRG), das möglichst nicht älter als 3 Monate ist. Ab sofort können Trainer und Übungsleiter das erweiterte Führungszeugnis (erwFZ) digital als PDF inklusive QR-Code beantragen und erhalten (über www.fuehrungszeugnis.bund.de).
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Ehrenkodex: Ein unterschriebener Ehrenkodex (Verhaltenskodex zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und Missbrauch im Sport).
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Erste-Hilfe-Lehrgang: Nachweis nicht älter als 2 Jahre
Wichtige Hinweise
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Hospitations- und Helfertätigkeiten: Können anteilmäßig als Weiterbildungs- oder Fortbildungsmöglichkeit genutzt werden, werden jedoch mit maximal 8 LE zur Lizenzverlängerung anerkannt.
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Anrechnung von LSB-/Sportjugend-Kursen: Über eine Verlängerung von Trainerlizenzen der einzelnen Sportarten durch den Besuch eines Kurses des Landessportbundes Sachsen-Anhalt oder der Sportjugend Sachsen-Anhalt entscheidet der jeweilige Fachverband. Bitte erkundigen Sie sich vorab beim LVSA, ob eine Anerkennung der geplanten Aus- und Fortbildungslehrgänge des Landessportbundes und der Sportjugend erfolgt!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie erhalte ich eine Trainerlizenz?
- Mindestalter für 1. Lizenzstufe: 16 Jahre
- Mitglied in einem Sportverein, der dem LVSA oder einem anderen Landesfachverband innerhalb des DLV angehört
- Anmeldung zu einem Trainerausbildungslehrgang
- Erste-Hilfe-Ausbildung bei einem Ausbildungsträger
- Anerkennung des Ehrenkodex für Trainer mit Unterschrift
- Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
Was kostet die Lizenz?
- laut der Gebührenordnung des LVSA werden die Lehrgangsgebühren erhoben
- die Lizenzgebühr (Bearbeitungsgebühr) fällt bei Ausstellung der Lizenz lt. Gebührenordnung des LVSA an
Wie lange ist die C-Trainer-Lizenz gültig?
- Die Gültigkeitsdauer von Lizenzen beträgt vier Jahre.
- Zur Verlängerung der Lizenz müssen innerhalb des Gültigkeitszeitraumes (4 Jahre) Fortbildungsveranstaltungen von mind. 15 Lerneinheiten (LE) des LVSA oder der Nachbarverbände Thüringer LV und LV Sachsen nachgewiesen werden. Über Anerkennung anderer Veranstaltungen entscheidet auf Antrag der LVSA.
Wie kann ich meine Lizenz verlängern?
- Die Lizenzen können in dem Jahr, in dem der Gültigkeitszeitraum endet, beim Lehrwart zur Verlängerung eingereicht werden
- Zur Verlängerung bitte das FORMULAR Lizenzverlängerung_LVSA und die Teilnahmebestätigungen der Fortbildungen sowie den Nachweis der Vereinsmitgliedschaft einreichen. Diesen rechtzeitig an die Geschäftsstelle senden (info@lvsa.de oder bildung@lvsa.de)
Was muss die Teilnahmebestätigung enthalten?
- Angaben zur Person
- Weiterbildungsthema mit Referierenden
- Anzahl der Lerneinheiten bzw. Umfang der Bildungsmaßnahme
- Datum
- Unterschrift des Lehrgangsleiters
Wann muß ich die Lizenz zur Lizenzverlängerung einreichen?
- im letzten Quartal vor dem Ablauftermin