Erweitertes Führungszeugnis ab sofort auch digital: Wichtiges update für Vereine und die Lizenzverlängerung

Seit dem 1. Oktober 2026 kann das erweiterte Führungszeugnis (erwFZ) nicht nur digital beantragt, sondern auch direkt als fälschungssicheres PDF ausgestellt werden. Innerhalb weniger Stunden steht das Dokument im Bürgerpostfach des BundID-Kontos bereit.

Für Mitgliedsvereine des Leichtathletik-Verbandes Sachsen-Anhalt (LVSA) sowie für Trainer und Übungsleiter, insbesondere im Hinblick auf den Kinder- und Jugendschutz sowie die Lizenzverlängerung, ergeben sich dadurch wesentliche Vereinfachungen:

Das ist neu:

  • Schnelle digitale Bereitstellung: Die Beantragung erfolgt online unter www.fuehrungszeugnis.bund.de. Das Zeugnis wird als PDF inklusive qualifiziertem elektronischen Siegel und QR-Code ausgestellt.

  • Voraussetzungen: Nötig sind ein Personalausweis mit Online-Funktion (eID) inkl. PIN, ein NFC-fähiges Smartphone sowie die AusweisApp.

  • Echtheitsprüfung: Vereine können die Echtheit des digitalen Zeugnisses direkt über die App „ZeSI mobile“ anhand des QR-Codes überprüfen. Das bisherige Bedenken bezüglich manipulierbarer PDFs entfällt damit.

Das bleibt unverändert wichtig:

  • Gebührenbefreiung bei Ehrenamt: Das erwFZ bleibt für ehrenamtlich Engagierte gebührenfrei. Hierfür stellt der Verein/Verband weiterhin vorab eine schriftliche Bestätigung/Aufforderung nach § 30a BZRG aus.

  • Einsichtnahme & Datenschutz (Datensparsamkeit):

    • Das Zeugnis darf weder gespeichert, per E-Mail archiviert noch ausgedruckt aufbewahrt werden. Vereine/Verbände dürfen das Dokument lediglich einsehen.

    • Dokumentiert werden ausschließlich das Datum der Einsichtnahme, das Ausstellungsdatum und das Ergebnis (keine einschlägige Verurteilung).

  • Gültigkeit: Das Zeugnis sollte bei der Einsichtnahme bzw. Einreichung zur Lizenzverlängerung nicht älter als drei Monate sein.

Hinweis für die Praxis:

Das erweiterte Führungszeugnis ist ein zentraler Baustein zur Absicherung im Kinder- und Jugendschutz und Voraussetzung für das Tätigwerden sowie die Lizenzierung im LVSA. Es ersetzt jedoch kein ganzheitliches Schutzkonzept (inkl. Verhaltenskodex, Ansprechpersonen und Schulungen) im Verein.