Trainerlizenzen: Wichtige Informationen zur Lizenzverlängerung und zum Schutzkonzept

Zum Ende des Jahres laufen wieder zahlreiche Trainerlizenzen ab. Um eine lückenlose Qualifikation auf dem Platz und in der Halle zu gewährleisten, bitten wir um Unterstützung beim Weiterleiten dieser Informationen an alle aktiven Trainerinnen, Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter.

Das Schutzkonzept zur Prävention und Intervention bei interpersonaler Gewalt des LVSA bringt wichtige Neuerungen für die Verlängerung von Trainer- und Übungsleiterlizenzen mit sich.

Was ändert sich bei der Lizenzverlängerung?

Mit der Implementierung des Schutzkonzepts gelten für die Verlängerung aller Trainer- und Übungsleiterlizenzen verbindliche Vorgaben.

Neben den gewohnten 15 Lerneinheiten (LE) an Fortbildungsnachweisen und dem empfohlenen Erste-Hilfe-Nachweis sind ab sofort zwingend einzureichen:

  • Erweitertes Führungszeugnis (NEU): Nachweis der Einsichtnahme (gemäß § 30a BZRG), der zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein darf. Die Beantragung ist mit einer Bestätigung für Ehrenamtliche gebührenfrei.

  • Ehrenkodex (NEU): Ein vollständig unterzeichneter LSB-Ehrenkodex.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Nachweise sind rechtzeitig im letzten Quartal vor Ablauf der Lizenz (jedoch nicht vor Ablauf dieser Drei-Monatsfrist) per E-Mail einzureichen:

  • DOSB-Trainer-C & Trainer-B: landestrainer(at)lvsa.de

  • Sonstige Lizenzen: bildung(at)lvsa.de

Vorlagen, Downloads & Regularien

Alle notwendigen Formulare (Antragsformular, LSB-Ehrenkodex, Antrag auf Gebührenbefreiung für das erweiterte Führungszeugnis) sowie alle Regularien und die Lehrordnung stehen zentral im unteren Bereich der Website unter Downloads bereit:

Link: www.lvsa.de/index.php?article_id=52

Bei Fragen zum Schutzkonzept oder zum Ablauf der Lizenzverlängerung steht der Leichtathletik-Verband Sachsen-Anhalt e. V. jederzeit beratend zur Seite.