Lauf-Genehmigungsgebühr für 2016 festgelegt

Wie bereits den Vorinformationen und der Pressemitteilung zu entnehmen war, tagte der DLV-Verbandsrat am 24. Juli 2015 anlässlich der Deutschen Leichtathletik-Meisterschaften in Nürnberg und beschloss dort auch die Änderungen und Ausführungen zur Lauf-Genehmigungsgebühr in DLO und GBO.

Stichpunktartig zusammengefasst die wichtigsten Neuerungen:
Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen Volks- und Straßenläufen bei der Abwicklung der Gebühren
Die Bezeichnung Volks- und Straßenlauf entfällt, sie fallen zukünftig unter die Definition „Stadionferne Ver-
anstaltungen"
Die bundeseinheitliche Genehmigungsgebühr beträgt 50 Cent pro Finisher (40 Cent LV-Gebühr, 10 Cent DLV-
Gebühr) für alle „Stadionfernen Veranstaltungen"
Der Gebühreneinzug erfolgt durch die LVs
Die Genehmigungsgebühren werden ab AK U18 erhoben (somit ab dem 16. Lebensjahr). Jüngere Jahrgänge sind
dann befreit, wenn sie in eigenen Ergebnislisten ausgewiesen sind
Bei Staffelwettbewerben zählt der letzte Teilnehmer als Finisher
Für die in der DLO ausgewiesenen Wettkampfstrecken kann zwischen offiziell vermessener und damit
bestenlistenfähiger und nicht offiziell vermessener, nicht bestenlistenfähiger Strecke bei der Anmeldung