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Beantragungsverfahren Landesleistungsstützpunkte 2025-2026 gestartet

Jetzt für 2025-2026 bewerben! Landesleistungsstützpunkte (LSTP) sind Vereine, die vom Landesfachverband (LFV) benannt und durch den LSB Sachsen-Anhalt bestätigt und berufen werden. Sie haben die erforderlichen Anerkennungskriterien in den Jahren 2023 und 2024 erfüllt (z. B. Delegierung eines Athleten an eine Sportschule in Sachsen-Anhalt und sind im Besitz einer gültigen DOSB-Trainerlizenz (mind. z.b. C-Lizenz GLT).

Die berufenen Vereine bereiten sportlich talentierte Kinder und Jugendliche im Territorium unter der Richtlinienkompetenz des jeweiligen LFV auf eine leistungssportliche Entwicklung und Karriere in den jeweiligen Sportarten im Grundlagen- und Aufbautraining vor. Die Vereinsbetreuung der Sportler und Sportlerinnen erfolgt durch sportartspezifisch lizenzierte Trainer (z.B. DOSB Trainer C-Lizenz Grundlagentraining Leistungssport oder Kinderleichtathletik, oder DOSB B-Lizenz im Lauf/Gehen; Mehrkampf, Sprint, Sprung oder Wurf/Stoß).

Die Beantragung der LSTP für den Zyklus 2025-2026 ist bitte bis spätestens 04. September 2024 wenigstens als Kopie (Scan) per E-Mail an: info(at)lvsa vorzunehmen, damit die Unterlagen in der am 04. September 2024 stattfindenden Präsidiumssitzung gesichtet und besprochen werden können.

Die finale Abgabe der Unterlagen durch den LVSA an den LSB Sachsen-Anhalt, hat bis zum 30. September 2024 zu erfolgen. Folglich müssen die vollständig unterschriebenen Unterlagen dem Geschäftsstellenleiter Herrn Klaus bis spätestens 25. September 2024 (Mittwoch) vorliegen. Wir bitten dies dringend zu beachten! Vielen Dank.

Hinweise zum Antragsverfahrens:

  1. Information und Versendung des Antrages durch den jeweiligen Landesfachverband (LFV) an den Verein.
  2. Ausfüllen des Antrages durch den Verein.
  3. Versenden des Antrages durch den Verein an den LFV zur Bestätigung.
  4. Versand des Antrages durch den LFV bis 30.09.2024 an den LSB (Anträge, die nach dem 30.09.2024 im LSB eingehen, bleiben unberücksichtigt. Ausnahme: Deutsche Jugendmeisterschaften, die nach dem 30.09.2024 stattfinden)
  5. Anerkennung durch den LSB Sachsen-Anhalt (Urkunde).
  6. Information der zuständigen KSB/SSB durch den LSB Sachsen-Anhalt.

Melanie Schulz

Anlagen

  • Antragsformular Landesstützpunkt 2025-2026