Laufwettbewerbe ab sofort wieder möglich

Liebe Laufveranstalter,
wie ihr sicherlich wisst, ist seit dem 02.07.2020, die 7. Corona Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft.
Diese erlaubt gem. § 8 die Durchführung von Wettkämpfen im Freien mit max. 1.000 Personen. Helfer bleiben hierbei unberücksichtigt. Zuschauer sind erlaubt und es muss ein Hygienekonzept vorliegen.
Damit dürfen wieder Laufveranstaltungen unter Einhaltung gewisser Hygieneregeln durchgeführt werden.
Im Anhang findet ihr ein Muster Schutzkonzept, welches ihr für die Beantragung eures Laufes nutzen könnt.
Beachtet dabei, dass es sich um eine Muster/Empfehlung handelt und auf die unterschiedlichen örtlichen/personellen Gegebenheiten angepasst werden kann/muss.
Am vergangengen Wochenende machte der Heidelauf in Halle/Saale, mit einem ähnlichen Schutzkonzept, den Anfang. Eine Genehmigung der Stadt Halle konnte mit diesem Konzept also kurzfristig erreicht werden.
Weiterhin findet ihr im Anhang Umsetzungshinweise zum Schutzkonzept mit Bildern, einen vom DOSB/DLV entwurfenen Fragebogen SARS-COV-2 Risiko, einen Gesundheitsfragebogen und eine schematische Darstellung für den Aufbau des Startbereichs.
Die derzeit 7. Corona Eindämmungsverordnung tritt spätestens mit Ablauf des 16.09.2020 außer Kraft.
Für Fragen zur Durchführung einer Laufveranstaltung und den im Anhang befindlichen Dateien, stehe ich euch, sowie Bernd Ebert (berndebert59@googlemail.com), gern zur Verfügung.
Ich wünsche euch an dieser Stelle Mut zur Durchführung einer Laufveranstaltung. Natürlich ist es nicht das gleiche, aber besser als Absagen oder virtuelle Läufe. Die Läufer werden es euch danken.

Sportliche Grüße
Andreas Broska
Vizepräsident Breitensport
Laufwart