Versicherungsschutz für Nichtmitglieder bei kommerziellen Laufveranstaltungen

Bisher gestaltete sich das Greifen für den seit 01.01.2016 bestehenden zentralen DLV-Versicherungsschutz über die ARAG für Nichtmitglieder bei angemeldeten kommerziellen Laufserien wie KKH, Deutsche Post Ladies Run und SportScheck etwas diffizil, da nicht jeder dieser Laufveranstalter mit einem Leichtathletikverein bei diversen Stadtläufen zusammenarbeitete. Der zentrale Versicherungsschutz für Nichtmitglieder im Falle eines Unfalls setzt eine zumindest ideelle Mitveranstaltungstätigkeit einer Mitgliedsorganisation des DLV (z.B. eines örtlichen Leichtathletikvereins) voraus.

Laut ARAG kann der Versicherungsschutz für Nichtmitglieder bei aktiver Teilnahme an stadionfernen, verbandgenehmigten Laufveranstaltungen auch dann greifen, wenn der zuständige, genehmigende LV als ideeller Mitveranstalter auftritt. Das Risiko liegt hierbei nicht bei dem LV. Im Falle eines eingetretenen Schadenfalles wird sich die ARAG zur Prüfung des Versicherungsschutzes mit Veranstalter und LV in Verbindung setzen und den Schadensfall individuell klären. Die Empfehlung der Kontaktaufnahme zu den örtlichen Leichtathletikvereinen, für die anstehende kommerzielle Laufveranstaltung/Laufserie zumindest als Mitveranstalter aufzutreten, können Sie weiterhin bitte selbst tätigen. So können die Vereine von Ihrem LV im Vorfeld des Laufes gezielt beworben und den Veranstaltern bei der Organisation geholfen werden. In einem möglichen Schadensfall sind ARAG der Genehmigungsbescheid der Laufveranstaltung und die Nennung des vor Ort tatsächlich eingesetzten Mitveranstalters vorzulegen.

In einem Schadensfall eines Vereinsmitgliedes greift der jeweilige Versicherungsschutz Ihres abgeschlossenen Versicherungsvertrages über den zugehörigen LSB. So sind Vereinsmitglieder über die Versicherung der LSB, Nichtmitglieder zentral über den abgeschlossenen DLV-Versicherungsschutz der ARAG versichert.

. Eine Kurzübersicht zum zentralen Versicherungsschutz für Nichtmitglieder Information im Anhang