Landesleistungsstützpunkte

Allgemeine Aufgaben/ Definition

  • Landesleistungsstützpunkte (LSTP) sind vom LSB anerkannte Vereine, die die Voraussetzungen erfüllen, um talentierte Kinder und Jugendliche im Grundlagentraining auf eine weiterführende leistungssportliche Karriere in einer Sportart vorzubereiten
  • Der LSTP wird vom LFV benannt und vom LSB bestätigt

Spezifische Aufgaben/Merkmale

  • Sicherung eines leistungssportorientierten Grundlagentrainings unter der Richtlinienkompetenz des LFV für leistungssportlich talentierte Kinder und Jugendliche im Territorium
  • Vorbereitung von Sportlerinnen und Sportlern auf ein weiterführendes Training im Landesleistungszentrum (LLZ), verbunden mit dem Besuch einer Eliteschule des Sports des Landes Sachsen-Anhalt
  • Durchführung eines weiterführenden Trainings im Aufbau- und Anschlussbereich ist Landesfachverbänden ohne LLZ möglich
  • Vereinsbetreuung der Sportlerinnen und Sportler durch sportartspezifisch lizenzierte Trainerinnen und Trainer (mind. Trainer*in C-Lizenz Leistungssport oder Kinderleichtathletik)

Bedingungen/Voraussetzungen

  • Einhaltung der Richtlinienkompetenz sowie der Satzungen und Ordnungen des Landesfachverbandes
  • Sicherung von geeigneten Trainingsstätten im notwendigen zeitlichen Umfang (Anerkennung des LSTP durch Kommune erforderlich)

Anerkennungskriterien
Für Sportarten, die die Einschulungsvoraussetzungen für die EdS in Sachsen-Anhalt erfüllen:

  • Mindestens eine Einschulung in den zurückliegenden zwei Jahren an eine der Eliteschulen des Sports (EdS) in Sachsen-Anhalt
  • Befürwortung des LFV
  • für weitere olympische Sportarten, die in den zurückliegenden zwei Jahren mindestens eine Einschulung an eine EdS außerhalb Sachsen-Anhalts delegiert haben (Voraussetzung Kooperationsvertrag zwischen LFV und jeweiligem Bundesland)
  • für alle anderen Sportarten gilt: mindestens eine Medaille in den zurückliegenden zwei Jahren bei Deutschen Jugendmeisterschaften
  • Nachweis sportartspezifischer lizenzierter Trainerinnen und Trainer (mind. Trainer*in C-Lizenz Leistungssport oder Kinderleichtathletik)

Verfahren

  • Landesleistungsstützpunkte werden für die Dauer von zwei Jahren nach den Kriterien der AVO des SportFG durch den LSB anerkannt
  • Bei Wegfall der Voraussetzungen kann eine Aberkennung erfolgen (nach Beantragung durch den LFV)
  • AntrÃäge sind jeweils bis zum 30.09. des olympischen Jahres und dann nach zwei Jahren durch die LFV zur Bestätigung einzureichen (Deutsche Jugendmeisterschaften, die nach dem 30.09. stattfinden, werden auf Antrag des jeweiligen LFV bis 31.12. berücksichtigt)
  • Mit der Anerkennung erhält der Trägerverein eine Urkunde
  • Dem Verein kann über die Vereinspauschale eine Zuwendung gewährt werden