Trainerinnen und Trainer im LVSA

1. Bundesstützpunkttrainer

Definition Bundesstützpunkt: An den Bundesstützpunkten wird im tÃäglichen Trainingsprozess die Leistungssportkonzeption des Spitzenverbandes umgesetzt. Sie sind gekennzeichnet durch optimale Rahmenbedingungen, zu betreuende Athleten*innen in leistungsstarken Trainingsgruppen und ein hochqualifiziertes, hauptamtliches Trainerpersonal. Die Standorte der Bundesstützpunkte sind in der Regel die Dienstorte der Bundestrainer*innen; Bundesstützpunkttrainer*innen und der Trainer*innen am OSP. An den Bundesstützpunkten arbeiten die Partner Verein, Landesfachverband sowie Spitzenverband eng und zielorientiert zusammen. Bundesstützpunkte stellen Trainingsstätten für das Hochleistungstraining in entsprechender Ausstattung und in zeitlich notwendigem Umfang zur Verfügung. An Bundesstützpunkten ist ein tägliches lokales, ein regelmäßiges regionales und/oder ein zentrales Training von OK- bis NK2-Kaderathlet*innen möglich Link: https://www.dosb.de/leistungssport/bundesstuetzpunkte

2. Landesstützpunkttrainer

Definition Landesleistungsstützpunkt: Landesstützpunkte sind Vereine/Abteilungen, die talentierte Kinder und Jugendliche im Grundlagentraining auf eine weiterführende leistungssportliche Karriere in der Leichtathletik vorbereiten. Spezielle Aufgaben sind die Absicherung eines leistungssportorientierten Grundlagentrainings unter Richtlinienkompetenz des LVSA. Das Ziel ist es, die Vorbereitung der Sportler*innen auf ein weiterführendes Training am Landesleistungszentrum, verbunden mit dem Besuch einer Eliteschule des Sports des Landes Sachsen-Anhalts zu gewährleisten.

Die Betreuung der Sportler sollte hierbei durch lizensierte Trainer*innen erfolgen. Voraussetzungen zum Erlangen des Landesstützpunkttitels sind nicht zuletzt die Einhaltung der Richtlinienkompetenz des LVSA, die Sicherung von geeigneten Trainingsstätten und die Bereitstellung qualifizierter Trainer*innen. Die Anerkennungskriterien werden u. a. durch den Landessportbund festgelegt, was bedeutet, dass in den zurÃückliegenden zwei Jahren mindestens eine Einschulung an eine Eliteschule des Sports in Sachsen-Anhalt vollzogen werden muss. Ferner rechtfertigen sportliche Erfolge, wie bspw. Medaillen bei Deutschen Jugendmeisterschaften in den zurückliegenden zwei Jahren sowie der Nachweis anerkannter DOSB Lizenzen die mögliche Vergabe des LSTP-Titels.

Der LSTP-Titel wird für die Dauer von zwei Jahren anerkannt. Die Anträge sind jeweils im 3. Quartal des ablaufenden Jahres durch den LVSA an den LSB zur Bestätigung einzureichen. Anschließend kann dem Verein über die Vereinspauschale eine Zuwendung gewährt werden. Für Vereine, die keine Delegierung auf eine Sportschule im Land Sachsen-Anhalt realisieren konnten, aber dennoch durch andere für den LVSA wichtige Kriterien, wie Ausrichtung von Meisterschaften o.ä. aufgefallen sind, kann der LVSA "B-Landesstützpunkte" benennen. Diese erhalten jedoch keinerlei geldwerten Vorteil durch den LSB. Möglicherweise können sich die Vereine mit dem LVSA-Titel „B-Landesstützpunkt“ jedoch im Sportstättennutzungsranking/Vergabe von Sportstätten der Stadt- und Kreissportbünde (SSB/KSB) eine bessere Ausgangsposition verschaffen. Aktuelle Landesleistungsstützpunkte 2021-2022 stehen unter folgendem Link: http://www.lvsa.de/index.php?article_id=57

3. Talentgruppentrainer

Definition Talentstützpunkt/ Talentgruppe: Zu einem Talentstützpunkt mit einer Talentgruppe (TaG) können Vereine durch den LSB für mindestens ein Jahr berufen werden, wenn für diese im Zuge der jährlich stattfindenden Sachsen-Anhalt Spiele (Definition s.u.) talentierte Kinder gefunden werden, die sich diesem Verein regelmäßig im Training anschließen möchten.

Für diesen Sichtungs- und Findungsprozess stehen die Landesfachverbände (LFV) in der Verantwortung. Im Speziellen verweist der/die Landestrainer/in die talentierten Kinder in heimatnahe Vereine bzw. sendet dem LSB im Vorfeld alle notwendigen Sportstättenörtlichkeiten und Ansprechpartner für die Eltern, sodass dieser die persönlichen Einladungsschreiben an die Eltern der talentierten Drittklässler versenden kann.

Die Ansiedlung einer TaG an einen Verein inkludiert neben dem Titel eines „Talentstützpunktes“, eine finanzielle Bezuschussung durch den LSB. Voraussetzungen für einen Talentstützpunkt sind weiterhin, dass die verantwortlichen Trainer*innen ihr Führungszeugnis einreichen sowie mindestens eine Übungsleiter C-Lizenz besitzen. Optimal wäre mindestens die DOSB-Trainer C-Lizenz in der Kinderleichtathletik oder dem Leistungssport. Durch die Talentgruppen an den Talentstützpunkten, die sich über die gesamte Landkarte in Sachsen-Anhalt verteilen, schafft der LSB in Zusammenarbeit mit den Landesfachverbänden ein neuerliches Angebot der Bewegungsvielfalt bzw. bietet talentierten Kindern die Erprobung verschiedenen Sportarten an. Nicht zuletzt dadurch soll es den Sportverbänden ermöglicht werden, Nachwuchs zu sichten, diesen zu entwickeln und im besten Fall auf einer Sportschule in Sachsen-Anhalt zu fördern. Derzeit besitzt der LVSA 14 TaG (Stand 01.01.2021).

Das Training in einer Talentgruppe wird sportartübergreifend gestaltet, sodass die Kinder viele neue Bewegungsformen ausprobieren und ihre individuellen Bewegungs- und Handlungsspielraum erweitern können. Das Training beginnt zumeist nach den Sommerferien und zu Beginn der vierten Klasse. Es findet ein Jahr lang einmal pro Woche statt. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Teilnahme am Training der Talentgruppe ist freiwillig und kostenfrei. Die Talentgruppen werden vom Ministerium für Inneres und Sport, vom Ministerium für Bildung und vom Landessportbund Sachsen-Anhalt finanziert. Die Mitgliedschaft in einem Verein ist nicht notwendig. Es besteht Versicherungsschutz über die Nichtmitgliederversicherung der Vereine. Für die besten Kinder können am Ende der einjährigen Talentgruppe Empfehlungen auf Grundlage der zentralen Sichtungs-maßnahmen (Link: http://www.lvsa.de/index.php?article_id=59) der LFV´e für eine Einschulung in eine Eliteschule des Sports in Magdeburg oder Halle ausgesprochen werden. Die Einschulung kann ab der 5. Klasse mit Sportinternat vollzogen werden.

*Sachsen-Anhalt-Spiele (SAS): Das Ziel der SAS ist es, eine breitgefächerte Sichtungsveranstaltung für alle Schwerpunktsportarten in Sachsen-Anhalt, wie z. B. Judo, Leichtathletik, Handball, Rudern oder Kanu durchzuführen. Die Sportart Leichtathletik hat sich zu den drei Testverfahren, 30 m fliegend mit 10 m Anlauf, Weitsprung aus 10 m Anlauf und Ballwurf mit 80-g-Bällen entschlossen, um eine mögliche erste Begabung für die Sportart Leichtathletik herauszufinden. Den Drittklässlern soll insgesamt die Möglichkeit eingeräumt werden, sich in den verschiedenen Sportarten an diesen Tagen auszuprobieren und ggf. Lust am Trainieren zu entwickeln oder sich ggf. einem Sportverein anzuschließen.

Während der SAS können die Sichtungs- und Landestrainertrainer persönliche Einladungen, z. B. zur zentralen Leichtathletik-Sichtung an vermeintlich begabte Kinder austeilen, bzw. Werbung für ihre Sportart betreiben. Des Weiteren vergeben die Sichtungstrainer*innen Noten, die eine mögliche Eignung sowie ein Interesse der Sportarten an dem/r Schüler*in verdeutlichen. Diese Sichtungsnoten inklusive der sportartspezifischen Leistungen werden von LSB-Mitarbeitern*innen in eine Datenbank eingepflegt und unter Zuhilfenahme der leitenden Landestrainer ausgewertet. Hierdurch ergibt sich die Zuteilung in sogenannte Talentgruppen an den Talentstützpunkten, die aus mindestens sechs Kindern bestehen müssen. Nähere Infos unter: https://www.lsb-sachsen-anhalt.de/2015/o.red.r/leistungssporttalentgruppen.php?nav1=5&nav2=19&nav3=141